Hausordnung

Hausordnung Sportcenter Würzenbach

Herzlich Willkommen! Wir möchten, dass Sie sich in unserer Anlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten auch in unserer Anlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb die Hinweise unseres Personals und diese Hausordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

1. Gültigkeit

Diese Hausordnung gilt in der gesamten Anlage Sportcenter Würzenbach.

2. Zutrittsregelung/ Platzmiete

Freie Plätze können als registrierter Webshop Kunde online unter www.sportcenter-wuerzenbach.ch gebucht werden. Andernfalls kann eine Platzreservation zu den Öffnungszeiten des Sportcenter Würzenbach per Telefon, per Mail oder vor Ort gebucht werden. Mit einer Reservationsanfrage erlauben Sie den Mitarbeitenden der Sportanlage Würzenbach AG zur Dateneinsicht, welche auf Ihrem Sportscard Konto hinterlegt sind (Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Saldoguthaben). Sie erhalten innert 24 Stunden eine Reservationsbestätigung. Die Platzreservation ist persönlich und nicht übertragbar. Die Höhe der Platzmiete ist in der separaten Preisliste festgelegt, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Hausordnung bildet. Die definitive Platzzuteilung erfolgt unmittelbar vor Spielbeginn durch die Mitarbeitenden an der Rezeption.

Die Platzmiete muss vor dem Spielen bar oder mit Karte (Maestro, Master, Visa, Postcard, Sportcard) einmalig getätigt werden. Eine Zahlung per Sportcard zu Sportcard-Konditionen kann ausschliesslich dann stattfinden, wenn der Kunde die Karte vorweisen kann. Es werden ausdrücklich keine Rechnungen ausgestellt.
Es gelten folgende Stornierungsbedingung:
a) Stornierung bis zum Vortag: Keine Kostenfolge.
b) Stornierung am gleichen Tag: Es werden 50% der Platzmiete verrechnet.
c) Ohne Absage: Es werden 100% der Platzmiete verrechnet.

Die Benutzung des Sportcenter Würzenbach kann aus technischen, sicherheits- und organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ebenso kann die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe begrenzt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr besteht nicht.

Der Zutritt zur Anlage kann nicht gestattet werden für
a) Personen die unter Einfluss berauschender Mittel sich selber oder andere Gäste gefährden
b) Personen, die Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führerhunden)

3. Anweisungen des Personals

Der diensthabende Mitarbeiter der Sportcenter Würzenbach AG überwacht den Sportbetrieb und ist befugt, aufgrund der örtlichen Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der jeweiligen Anlage festzulegen und anzuwenden. Diesen Anweisungen muss vollumfänglich Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie, dass solche Anordnungen stets im Interesse der Sicherheit und des Wohlbefindens unserer Gäste sowie eines geordneten Betriebes erfolgen.

4. Haftung

Das Training im Sportcenter Würzenbach erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Gastes. Seitens der Sportanlage Würzenbach AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Gastes ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der Sportanlage Würzenbach AG. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen der Kunden in den Räumlichkeiten der Sportanlage Würzenbach AG wird ausdrücklich wegbedungen.

Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Inventarliste) und hat der Sportcenter Würzenbach AG die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich nachzuweisen.

5. Bewilligungspflicht

Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Geschäftsführers der Sportanlage
Würzenbach AG gestattet:
a) Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. politischer Aktionen und dem Sammeln von Unterschriften)
b) Durchführung von geleiteten Trainings und Unterricht
c) Verteilen und Verkauf von Waren und Produkten
d) Verteilen von Prospekten und anderen Drucksachen
Das begründete Gesuch muss schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung. Das Einholen weiterer Bewilligungen (Gastwirtschaftsgesetz etc.) ist Sache des Veranstalters.

6. Fotografieren und Filmen

Die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Geschäftsführer der Sportanlage Würzenbach AG erteilt in Ausnahmefällen schriftliche Bewilligungen für Foto- und Filmaufnahmen. Die gesamte Sportanlage Würzenbach ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

7. Verhalten

Die Sportanlagen (Badminton, Squash, Tennis) dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden. Die Anlage bzw. Teile der Anlage dürfen nur zweckbestimmt genutzt werden (Racketsport)

Pro Platz und Stunde sind höchstens vier (4) Spieler zugelassen.

Das Essen und Trinken ist nur im Restaurant gestattet; Ausnahme Sportbidons. Es dürfen keine Gläser in die Sportanlage mitgebracht werden.

Das Rauchen ist auf der gesamten Sportanlage gesetzlich verboten. Wir bitten Sie das Fumoir des Restaurants zu verwenden.

Das (Ab)Spielen von elektronischen Unterhaltungsgeräten sowie Musikinstrumenten ist dem Personal vorbehalten.

8. Sicherheitsbestimmungen

a) Kleinkinder im Vorschulalter (unter 6 Jahren) Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener (ab 18 Jahren)
b) Das Verweilen in der Sportanlage ist ausserhalb der Öffnungszeiten verboten.

9. Lob und Kritik

Bitte richten Sie Lob und Kritik in erster Linie an die Betriebsleitung.

10. Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt per 29.9.2014 in Kraft.

11. Sanktionen

Wer einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung oder den Weisungen des Personals zuwiderhandelt, kann aus der Anlage weggewiesen werden oder auch mit einem Verbot für die Anlage und weitere Anlage unter der Führung der Sportanlage Würzenbach AG belegt werden. Der Sportanlage Würzenbach AG als Betreiberin oder ein anderweitig betroffener Benutzer entstandener Schaden muss vollumfänglich abgegolten werden. Die einzelnen Massnahmen können miteinander verbunden werden. Für die Wegweisung ist der zum Zeitpunkt im Amt stehende Mitarbeiter des Sportcenters Würzenbach zuständig. Zur Erteilung eines weiterführenden Haus- und Zutrittsverbotes ist der Geschäftsführer der Sportanlage Würzenbach AG ermächtigt.

Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen und der betrieblichen Anweisungen kann das Personal die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.

Bei mutwilliger Verunreinigung der Anlagen kann die Betriebsleitung, unabhängig vom entstandenen Schaden, vom Verursacher nebst der Abgeltung des Schadens eine angemessene Umtriebsgebühr erheben. Beim Erlass eines partiellen und umfassenden Zutrittsverbotes wird eine allfällig vorhandene Wertekarte (Sportcard) umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für das nicht mehr benutzbare Kontokorrentsaldo. Gleichzeitig erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung auf andere Handelsware und Dienstleistungsansprüche.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der Sportcenter Würzenbach AG in Luzern.